Easy-Führerschein - Einfach und simpel erklärt


Erste-Hilfe-Kurse

Vor der Tatsache dass man jeden Moment in einen Unfall verwickelt werden kann, können auch nicht Aussagen wie „Ich habe schon 30 Jahre meinen Führerschein und nie ist etwas passiert!“ schützen. Schließlich brauch man garnicht der Verursacher eines Unfalles zu sein, um in diesen Verwickelt zu werden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im §19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Kurz FeV) festgelegt, dass eine Teilnahme an lebensrettenden Sofortmaßnahmen verpflichtend ist, um einen Führerschein beantragen zu können.

Je nach Fahrerlaubnisklasse werden vom Gesetzgeber unterschiedliche Schulungen erwartet.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Der „kleinere“ Erste-Hilfe-Kurs bildet die Grundlage für den PKW- und Motorradführerschein. Hierbei handelt es sich um einen insgesamt vier Doppelstunden unfassenden Kurs (ca. 6 Std.), der einem für den grundlegenden Umgang mit Verletzten ausbildet. Dabei sollen Sie nicht einen Arzt ersetzen sondern vorbereitende Maßnahmen wie Absicherung der Unfallstelle, Blutungsstillung oder stabile Seitenlage erlernen. Für den Notfall werden Sie auch in Wiederbelebungsmaßnahmen geschult. Auszugsweise heißt es dazu im Gesetzestext:

FeV §19 (1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T müssen an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilnehmen. Die Unterweisung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln, ihn insbesondere mit der Rettung und Lagerung von Unfallverletzten sowie mit anderen lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen.

Wann und wo solche Kurse in Ihrer Gegend angeboten werden erfahren Sie in der Regel in Ihrer Fahrschule. Zumeist werden diese Kurse am Wochenende von Organisationen wie z.B. dem Deutschen roten Kreuz oder der Johanniter-Unfall-Hilfe angeboten und liegen preislich bei ungefähr 30 €.

Ausbildung in Erste Hilfe

Als Führerscheinbewerber für LKW oder Bus, welche hauptsächlich im gewerblichen Bereich Verwendung finden, wird eine Ausbildung in Erster Hilfe erwartet. Hierbei erhalten Sie eine tiefergehende Unterweisung, die Verletzungsbereiche wie Knochenbrüche oder Verbrennungen einschließt, welche durch den Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen nicht abgedeckt werden. Entsprechend des größeren Lernumfangs wird auch eine längere Ausbildungszeit vorgeschrieben, die sich auf insgesamt acht Doppelstunden festsetzt (ca. 12 Std.). Auszugsweise heißt es dazu im Gesetzestext:

FeV §19 (2) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E müssen an einer Ausbildung in Erster Hilfe teilnehmen. Die Ausbildung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.

Die Kurse werden auch teilweise als Aufbaukurse der lebensrettenden Sofortmaßnahmen, von selbigen Organisationen, angeboten. Dabei ist aber zu beachten, dass zwischen beiden Kursen nicht mehr wie drei Monate liegen dürfen. Preislich liegt ein vollständiger Kurs bei ca 60 €.

Häufige Fragen

Ich habe eine ärztliche Ausbildung abgeschlossen. Benötige ich dennoch einen Erste-Hilfe-Kurs?
Nein! Es ist ausreichend ein Zeugniss über die Staatsprüfung, oder eine Bescheinigung über die Ausbildung vorzulegen. Selbst als Rettungsschwimmer können Sie auf einen weiteren Kurs verzichten, wenn Sie das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold besitzen. Nicht zu verwechseln mit den Schwimmabzeichen, welche im Schwimmunterricht der Schulen angeboten werden.

Design: Gabis Wordpress-Templates Absinth Shop