Anmeldung beim Straßenverkehrsamt (SVA)
Für jeden Führerschein, müssen Sie beim Straßenverkehrsamt (Kurz SVA), nachdem Sie sich für eine Fahrschule entschieden haben, einen Antrag stellen. Sollte es Ihnen persönlich nicht möglich sein zum SVA zu kommen, können Sie, mittels einer schriftlichen Vollmacht, eine andere Person dazu bevollmächtigen. Teilweise übernehmen auch einige Fahrschulen diesen Behördengang für Sie. Für die Antragstellungs benötigt das Straßenverkehrsamt je nach Fahrerlaubnisklasse folgende Unterlagen
für alle Klassen:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (erhältlich bei Ihrer Fahrschule)
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
- Bearbeitungsgebühr (je nach SVA unterschiedlich)
zusätzlich für Klasse A1, A, B, BE, M, S, L und T
(inkl. der Anforderungen für alle Klassen)
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
zusätzlich für Klasse C1, C1E, C und CE
(inkl. der Anforderungen für alle Klassen)
- Bescheinigung über die Anforderungen an das Sehvermögen
- Bescheinigung über ärtzliche Untersuchung
- Nachweis über dei Ausbildung in Erster Hilfe
zusätzlich für Klasse D1, D1E, D und DE
(inkl. der Anforderungen für alle Klassen)
- Bescheinigung über die Anforderungen an das Sehvermögen
- Arbeitsmedizinisches Gutachten
- Nachweis über dei Ausbildung in Erster Hilfe
- Führungszeugnis
Für detailierte Informationen zum Thema Erste Hilfe, Sehtest oder ärztliche Untersuchungen folgen Sie bitte den jeweiligen Links.
Sobald das Straßenverkehrsamt Ihre Unterlagen vollständig vorliegen hat, wird dieser Antrag mehrere Verwaltungsakte durchlaufen. Rechnen Sie von einer Bearbeitungszeit von bis zu ca. sechs Wochen. Zunächst wird geprüft, ob gegen eine Erteilung an Ihre Person Einwände vorliegen (Straftaten die den Erwerb einer Fahrerlaubnis nicht rechtfertigen). Sobald sichergestellt ist, dass auf diesem Gebiet keine Bedenken vorliegen, wird in der Regel der Druck Ihres Führerscheines in Auftrag gegeben. Sollten Sie mehrere Führerscheinklassen beantragen, wird in der Regel der Führerscheindruck erst nach Bestehen aller Prüfungen in Auftrag gegeben und Sie erhalten bei Bestehen der Prüfung nur eine Bescheigung über das Bestehen der Praktischen Prüfung, mit der Sie beim Straßenverkehrsamt eine Vorläufige Fahrerlaubnis erhalten können. Die Bescheinigung vom TÜV gilt dabei nicht als Fahrerlaubnis.
Anschließend wird der Prüfauftrag an den für Ihre Prüfung zuständigen TÜV weitergeleitet. Nachdem der TÜV den Antrag im System erfasst hat, wird der Fahrlehrer über diesen Vorgang informiert und darf Sie zur theoretischen Prüfung schicken. Natürlich nur wenn Sie das Mindestalter, zur Zulassung zur Prüfung, erreicht haben (erst drei Monate vor erreichen des, für die Fahrerlaubnis benötigten, Geburtstages) und wenn Sie die theoretische Ausbildung vollständig und nachweislich abgeschlossen haben.
Weiter zur Theorieprüfung gehts hier.