Easy-Führerschein - Einfach und simpel erklärt


Änderungen gegenüber der Klasse 3
Seit 1998 wurden sämtliche Führerscheinklassen in Buchstaben kategorisiert. Aus der ehemaligen Klasse 3 wurde nun die Klasse B. Zwei der grundlegendsten Änderungen betreffen das Gewicht des Fahrzeuges und des Anhängers. Früher durfte man mit der Klasse 3 noch Kfz bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t fahren, wogegen dies Heute auf max. 3,5 t begrenzt wurde.


Führen von Anhängern
Wer gern mit dem Wohnwagen in dem Urlaub fahren würde oder schwere Anhänger befördern muss, der kommt um die Klasse BE nicht herum. Mit der Klasse B dürfen zwar auch Anhänger geführt werden, diese unterliegen allerdings folgenden Einschränkungen:

max. Gesamtmasse von 750 Kg
Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen nicht die Gesamtmasse von 3,5 t überschreiten, wobei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer sein darf wie die Leermasse des PKW

Die Daten der zulässigen Gesamtmasse und der Leermasse sind dem Fahrzeugschein zu entnehmen. Im Alten Fahrzeugschein sind die Daten unter Ziffer 15 und 14 gelistet und im neuen Fahrzeugschein, der Zulassungsbescheinigung Teil 1, unter F.2 und G.

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