Easy-Führerschein - Einfach und simpel erklärt


Die Mofa-Prüfbescheinigung

Das Mofa ist das einzigste motorisierte Fahrzeug, welches in Deutschland bereits mit 15 Jahren gefahren werden darf und setzt sich aus den Wörtern Motor-Fahrrad zusammen. Obwohl die Mofa-Prüfbescheinigung oft als Mofa-Führerschein bezeichnet wird, handelt es sich hier allerdings um eine Prüfbescheinigung und nicht um einen Führerschein. Worin liegt der Unterschied?

Ein Führerschein kann einem bei Fehlverhalten entzogen werden, eine Prüfbescheinigung dagegen nicht. Jeder der einen beliebigen Führerschein besitzt, darf auch automatisch ein Mofa führen, ohne jemals eine Mofa Prüfbescheinigung erhalten zu haben. Wer aber seinen Führerschein entzogen bekommt, kann, sofern ihm vorher eine seperate Prüfbescheinigung ausgehändigt wurde, weiterhin ein Mofa führen.

Glück hat dagegen wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, also am 01.04.1980 mindestens 15 Jahre alt war. Denn jede Person, auf die dies zutrifft, darf ohne jegliche Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung ein Mofa führen, selbst wenn sämtliche Fahrerlaubnisse entzogen wurden. Es muss allerdings bei jeder Fahrt ein gültiger Ausweis mitgeführt werden.

Ablauf der Ausbildung

Um zur theoretischen Mofa-Prüfung zugelassen zu werden, muss man einen Nachweis, über mindestens sechs Doppelstunden zu je 90 Min, erbringen. Diesen Theoretischen Unterricht können Sie entweder in Schulen, die diesen Service anbieten, oder bei Ihrer lokalen Fahrschule ablegen. Die Preise variieren hier jedoch sehr stark, man sollte insgesamt ca. 100 Euro einplanen.

Nach Abschluss der benötigten Theoriestunden erhält man einen Ausbildungsnachweis, gegen dessen Vorlage Sie beim TÜV Ihre Prüfung ablegen können. Genauere Details zur Theoretischen Prüfung finden sie hier.

Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie das Prüfergebnis in schriftlicher Form ausgedruckt und neben der Prüfbescheinigung Ihre Ausbildungsbescheinung zurück. Bewahren Sie diese gut auf, denn wenn sie einmal Ihre Prüfbescheinigung verlieren, können Sie damit beim TÜV eine neue erhalten. Sollten Sie keine Nachweise vorweisen können, bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeiten beim TÜV nachzufragen ob noch Unterlagen zu Ihrer Prüfung archiviert sind oder Sie müssen eine notariell beglaubigte Erklärung, über das erfolgreiche Ablegen der Theorieprüfung, vorlegen. Halten Sie, in einem solchen Fall, allerdings unbedingt vorher Rücksprache mit dem TÜV, um unnötige Kosten zu vermeiden.

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